stellt ein spezialisiertes Pauschalangebot für Klientinnen und Klienten dar, das auf intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII abzielt. Wir verzögern eine akute Situation, um das System vor Ort als auch die Klientinnen und Klienten zur stabilisieren. Diese Zeit kann genutzt werden, um das System zu stabilisieren oder ein Anschlussprojekt zu finden.


Notfallmedikation und Psychologische Begleitung
Im Rahmen des Projekts „Fallschirm“ ist die Bereitstellung einer Notfallmedikation, wie beispielsweise eines Beruhigungsmittels (z.B. Quetiapin in angepasster Dosis/Menge), erforderlich. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Psychologen, um eine adäquate Reaktion auf akute Stresssituationen zu ermöglichen und die psychische Stabilität der Klientinnen und Klienten zu fördern.


Ziel und Zweck des Projekts
MUT versteht das Projekt „Fallschirm“ als eine interventive Maßnahme zur Verzögerung und Deeskalation akuter Krisensituationen. Das Programm dient der kurzfristigen Entlastung überlasteter Betreuungssysteme und bietet eine zeitliche Brücke, um anschließende Maßnahmen und Interventionen vorzubereiten. Ziel ist es, eine sofortige Stabilisierung der Situation herbeizuführen und den Klientinnen und Klienten ein sicheres und klares Umfeld zu bieten.


Information und Aufklärung
Die Klientinnen und Klienten werden von den zuständigen MUTivatoren bzw. MUTivatorinnen umfassend und transparent über den Ablauf und die Inhalte des Programms informiert. Diese Aufklärung erfolgt interpretationsfrei, um Missverständnisse zu vermeiden und klare Erwartungen zu setzen. Die offene Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts, um Vertrauen und Sicherheit zu schaffen.


Spezifische Rahmenbedingungen
Überführungen ins EU-Ausland: Überführungen werden zu einem erhöhten Satz berechnet, um den zusätzlichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand abzudecken. Fahrten außerhalb der EU werden nur auf Anfrage angeboten, wobei Flüge generell ausgeschlossen sind.


Übernachtungen
In besonderen Ausnahmefällen erfolgt die Unterbringung in Hotels. Grundsätzlich finden jedoch alle Angebote im Freien statt, wobei Übernachtungen in Zelten, Hängematten oder Biwaks organisiert werden. Dies fördert die erlebnispädagogische Komponente des Programms und unterstützt die Resilienz der Teilnehmenden.

Verpflegung
Die Verpflegung während des Programms ist bewusst einfach gehalten. Sie besteht aus Wasser und nährstoffarmen Speisen, wobei auf Zucker gänzlich verzichtet wird. Diese reduzierte Ernährung unterstützt die physische und mentale Entlastung. Alkohol und Drogen sind strikt untersagt, um die Sicherheit und Integrität des Programms zu gewährleisten.

Sicherheitsmaßnahmen
Bei besonderen Vorkommnissen, die eine unmittelbare Gefahr für die Klientinnen und Klienten darstellen, wird unverzüglich die nächstgelegene Inobhutnahmestelle angesteuert. In diesen Fällen erfolgt eine Übergabe der betroffenen Person an die zuständige Einrichtunge, um deren Sicherheit und das Wohlergehen sicherzustellen. Bei Eigen- oder Fremdgefährdung wird sofort die Polizei bzw. der Rettungsdienst aktiviert.

Plan B – Sicherheitsdienst
Unser Plan B – Personal (Sicherheitsdienst) wird in den meisten Fällen in Bereitschaft gehalten und nur bei Bedarf aktiviert. Die Aktivierung erfolgt nach Einschätzung des Pädagogen bzw. der Pädagogin vor Ort. Der Sicherheitsdienst stellt sicher, dass in akuten Krisensituationen schnell und effektiv gehandelt werden kann, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Pädagogische und therapeutische Zielsetzungen
Das Projekt „Fallschirm“ verfolgt umfassende pädagogische und therapeutische Zielsetzungen, die auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmt sind. Durch die Kombination von erlebnispädagogischen Aktivitäten, intensiver Einzelbetreuung und gezielter Krisenintervention wird eine Umgebung geschaffen, die Sicherheit, Klarheit und Orientierung bietet.

Gesamtübersicht der Leistungen

  • – Überdurchschnittliche Vor- und Nachbereitung (60% des FLS-Stundensatzes)
  • – Bereitstellung von Notfallmedikation in Abstimmung mit Psychologen
  • – Transparente und interpretationsfreie Informationen an die Klientinnen und Klienten
  • – Erhöhte Sätze für Überführungen ins EU-Ausland, auf Anfrage außerhalb der EU
  • – Übernachtungen im Freien (Zelte, Hängematten, Biwaks) und in Ausnahmefälle Hotels
  • – Einfache Verpflegung (Wasser, nährstoffarme Speisen, zuckerfrei)
  • – Striktes Verbot von Alkohol und Drogen
  • – Übergabe bei Gefahr an Inobhutnahmestellen
  • – Aktivierung der Polizei/Rettungsdienst bei Eigen- oder Fremdgefährdung
  • – Plan B – Sicherheitsdienst in Bereitschaft, aktiviert nach Bedarf durch pädagogische Fachkräfte